Unfallbericht Ausfüllen = Arbeitszeit
#1

Hallo zusammen,
das Ausfüllen eine Unfallberichtes ist Arbeitszeit oder ?
Und wenn ja, wo ist das geregelt und welche Zeiten werden den Mitarbeitenden verbucht ?

LG
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#2

Was für ein Unfallbericht?
Ein Unfallbericht über einen Arbeitsunfall oder z.B. einen Verkehrsunfalls während der Arbeit ist grundsätzlich Teil der Arbeit. Das führt aber nicht dazu, dass die Ausfüllung automatisch Arbeitszeit ist. Aber das ausfüllen kann grundsätzlich während der Arbeitszeit erfolgen. Soweit der Unfalll zu einer Arbeitsunfähigkeit führte kann es geboten sein noch während der Arbeitsunfähigkeit den Unfallbericht auszufüllen. Dann ist dies keine Arbeitszeit. Auch wenn man freiwillig den Unfallbericht außerhalb der Arbeit schreibt ist es nicht unbedingt Arbeitszeit.

" welche Zeiten werden den Mitarbeitenden verbucht "
Grundsätzlich die Zeit die dafür benötigt werden den Bericht zu schrieben/auszufüllen. Mit den Einschränkungen die oben genannt sind.
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#3

Hallo,
danke für die Beschreibung.
Bei uns werden die Schadensberichte in der Arbeitszeit ausgefüllt.
Nur leider liegt bei uns keine Regelabsprache oder eine BV dazu vor.

Hatte gehofft , das es im Tarifvertrag geregelt ist, aber dazu habe ich bis jetzt nichts gefunden.

LG
Andree
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#4

"Nur leider liegt bei uns keine Regelabsprache oder eine BV dazu vor."
Hatte gehofft , das es im Tarifvertrag geregelt ist, aber dazu habe ich bis jetzt nichts gefunden.
Braucht es ja auch nicht.
Es ergibt sich aus allgemeinen arbeitsrechtlichen Erwägungen, dass dies grundsätzlich während der Arbeitszeit gemacht werden kann.
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