Abordnung im öffentlichen Dienst

Eine Abordnung bedeutet im öffentlichen Dienst, dass Beschäftigte oder Beamte vorübergehend bei einer anderen Dienststelle eingesetzt werden.

Die ursprüngliche Dienststelle bleibt dabei grundsätzlich bestehen, während die Arbeitsleistung für eine bestimmte Zeit an einem anderen Ort erbracht wird.

Was ist eine Abordnung?

Bei einer Abordnung werden Beschäftigte für einen begrenzten Zeitraum einer anderen Dienststelle oder Organisationseinheit zugewiesen.

Im Gegensatz zur Versetzung handelt es sich nicht um eine dauerhafte Maßnahme.

Typische Merkmale einer Abordnung sind:

Was ist eine Dienststelle?

Der Begriff Dienststelle bezeichnet im öffentlichen Dienst eine organisatorisch abgegrenzte Verwaltungseinheit, in der Beschäftigte und Beamte tätig sind.

Eine Dienststelle kann zum Beispiel sein:

Mehrere Ämter oder Fachbereiche innerhalb einer Verwaltung gehören häufig zur selben Dienststelle. Ein Wechsel zwischen diesen Bereichen ist daher in der Regel keine Abordnung, sondern eine Umsetzung.

Erst wenn Beschäftigte oder Beamte vorübergehend zu einer anderen Dienststelle wechseln, spricht man im öffentlichen Dienst von einer Abordnung.

Unterschied zu Versetzung und Umsetzung

Im öffentlichen Dienst werden verschiedene Formen des Arbeitsplatzwechsels unterschieden.

Weitere Informationen:

Abordnung bei Tarifbeschäftigten

Bei Tarifbeschäftigten ergibt sich die Möglichkeit einer Abordnung in der Regel aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte zeitweise in einer anderen Organisationseinheit einsetzen, wenn dies organisatorisch erforderlich ist.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Tätigkeit weiterhin der vereinbarten Entgeltgruppe entsprechen muss.

Abordnung bei Beamten

Im Beamtenrecht ist die Abordnung ausdrücklich geregelt.

Sie ermöglicht es, Beamte vorübergehend bei einer anderen Behörde einzusetzen, ohne das Beamtenverhältnis zu verändern.

Weitere Informationen: Versetzung und Abordnung bei Beamten

Abordnungen können zum Beispiel erfolgen:

Dauer einer Abordnung

Eine Abordnung ist grundsätzlich zeitlich begrenzt.

Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab und kann beispielsweise einige Monate oder auch mehrere Jahre betragen.

Wesentlich ist, dass eine Rückkehr zur ursprünglichen Dienststelle vorgesehen ist.

Mitbestimmung des Personalrats

Bei einer Abordnung ist häufig der Personalrat zu beteiligen.

Die genauen Mitbestimmungsrechte ergeben sich aus den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen des Bundes oder der Länder.

Typische Praxisfälle einer Abordnung

Abordnungen kommen im öffentlichen Dienst häufig vor, wenn Personal vorübergehend an einer anderen Dienststelle benötigt wird. Typische Beispiele aus der Praxis sind:

Nach Ablauf der Abordnung kehren Beschäftigte in der Regel an ihre ursprüngliche Dienststelle zurück.

Mini-FAQ zur Abordnung

Muss ich einer Abordnung zustimmen?

Ob eine Zustimmung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall und von den jeweiligen rechtlichen Regelungen ab.

Kann eine Abordnung mehrere Jahre dauern?

Ja. In der Praxis können Abordnungen auch über einen längeren Zeitraum erfolgen.

Bleibe ich während der Abordnung bei meiner Dienststelle?

Ja. Die ursprüngliche Dienststelle bleibt bestehen, da die Abordnung nur vorübergehend ist.

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