versehentlich falsch eingruppiert- Rückzahlung???
#1

kann der AG Entgelt zurückfordern?

Eingruppierung scheinbar verkehrt... also e6 und er sollte nur e5 bekommen..... das ist aber bestimmt schon 3 jahre her....
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#2

Nach eigenen Erfahrungen bei meiner Kommune gibt es da eine Ausschlussfrist von sechs Monaten, für die der Arbeitgeber das Geld zurückfordern kann. Andersherum gilt diese Frist auch.
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