Hallo!
Habe eine Frage, habe in der Türkei vor 14 Tagen geheiratet (besitzte selbst noch die türk. Staatsangeh.)! Da nach Abgabe der Anträge fürs Visum, eine Verpflichtungserklärung meinerseits unterschrieben werden darf von Ausländerbehörde nach Genehmigung, benötige ich hierfür als Nachweis der Unterkunft, die Wohnraumbescheinigung, die man vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben an die A-Behörde weiterleitet. Da aber mein Vermieter sich weigert, diese zu unterschreiben, denke ich, dass ich ein Problem bei der Ausländerbehörde bekommen werde. Was kann ich nun tun? Rein rechtl. gesehen darf der Vermieter sich nicht weigern diese zu unterschreiben bei Ehegattennachzug!
Denke es gibt sicherlich noch einen anderen Weg den man gehen kann....für eure Hilfe, wäre ich sehr verbunden.
@ Fatma: deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Was sagt denn dein Zuständiger Sachbearbeiter?
@ gulamin: Sprech mit deinem Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde und teile ihm mit, dass dein Vermieter diese Bescheinigung nicht ausfüllen will. Würde dein Vermieter dir schriftlich bestätigen dass er das Schreiben nicht ausfüllt? Das würde deine Aussage bei der Ausländerbehörde noch bekräftigen.