freiwillig krankenversichert in gesetzlicher Krankenkasse
#1

Hallo,

ich habe da bezüglich meiner Krankenversicherung mal eine Frage.
Mit Beginn meiner Ausbildung im gehobenen Dienst bin ich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung geblieben, weil ich chronisch krank bin und den ganzen Papierkram mit Beihilfe und so gescheut habe.
Nun ist es aber so, dass ich in dieser gesetzlichen Krankenversicherung sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zahlen muss.
Mein Dienstherr beteiligt sich an meinen Krankenkosten somit überhaupt nicht, da ich ja keine Belge bei der Beihilfe einreiche.
Gibt es irgendwo einen vergleichbaren Fall?
Es kann doch nicht richtig sein, dass ich die ganzen Kosten alleine trage, oder ?

Gruß
Nicole
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#2

Hallo Nicole,
ich habe auch schon von solchen Fällen gehört. Ich würde erstens prüfen, ob die Privaten Versicherungen wirklich einen so hohen Aufschlag für Deine Krankheit nehmen, dass sich ein Wechsel nicht lohnt. Andererseits solltest Du zweitens nicht ganz außer acht lassen, dass bei Deiner späteren Übernahme in ein Beamtenverhältbnis auf Lebenszeit gewisse chronische Krankheiten ein Hindernis sein könnten. Drittens habe ich gehört, dass im Rahmen der Gesundheitsreform der Großen Koalition im Jahr 2009 ein Wechsel in die privaten Versicherungen auch ohne Gesundheitsprüfung möglich sein soll. Die Entwicklung würde ich auf jeden Fall verfolgen.
Viele Grüße
Tom
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#3

Gast schrieb:Hallo,

ich habe da bezüglich meiner Krankenversicherung mal eine Frage.
Mit Beginn meiner Ausbildung im gehobenen Dienst bin ich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung geblieben, weil ich chronisch krank bin und den ganzen Papierkram mit Beihilfe und so gescheut habe.
Nun ist es aber so, dass ich in dieser gesetzlichen Krankenversicherung sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmeranteil zahlen muss.
Mein Dienstherr beteiligt sich an meinen Krankenkosten somit überhaupt nicht, da ich ja keine Belge bei der Beihilfe einreiche.
Gibt es irgendwo einen vergleichbaren Fall?
Es kann doch nicht richtig sein, dass ich die ganzen Kosten alleine trage, oder ?

Gruß
Nicole


Hallo Nicole,

diesen Fall kenne ich leider auch.
Die gesetzliche KV ist eine Art Solidaritätsprinzip, vom Staat gewollt.

Daher verstehe ich es persönlich auch nicht,
warum der Staat, hier der Dienstherr, bei einer privaten KLV die Abrechnung über die Beihilfe zulässt; Es aber nicht die Möglichkeit gibt sich bei der gesetzlichen KV auch nur zu 50 % zu versichern und somit auch die Beihilfe in Anspruch zu nehmen.

Eventuell würde hier eine klage gegen die gesetzliche KV helfen.
Weiß aber nicht, ob diese kostenpflichtig ist.
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#4

Das Problem hatte ich auch. Die privaten Krankenkassen wählen sich ihre Mitglieder aus, Risikogruppen werden systematisch ausgeschlossen. Eine Möglichkeit besteht bei einer Neuverbeamtung, dann müssen die privaten Krankenkassen den Bewerber aufnehmen, was sie aber zunächst abstreiten und nur unter Zwang tun, da ein Versicherungsvertreter dann keine Prämie bekommt. Die Risikoaufschläge sind auch nicht ohne, ich bezahle z.Zt. mit 41 Jahren mit mitversicherter Ehefrau und zwei Kindern 510.- € Beiträge (für 30 % Versicherung), in der gesetzlichen Krankenkasse wären es vollversichert 570.- €. Bei einer chronischen Erkrankung besteht natürlich das Risiko, nicht ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit aufgenommen zu werden.
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#5

Hallo Nicole,

auch ich bin als Beamter im mittleren Dienst weiterhin in der gesetzlichen KV als freiwilliges Mitglied versichert und zahle für die Familienversicherung 340,- € pro Monat.
Eine private Krankenversicherung kam aufgrund der Risikozuschläge bei meiner Ex-Frau und den beiden Kindern nicht in Frage.
Die DeBeKa beispielsweise wollte mehr als 600 Taler im Monat, was mir mit A7 nur ein "UFF" entlockte.

Mich würde nun interessieren, ob für mich ein Wechsel lohnenswert ist, wenn die Kinder in ein paar Jahren aus dem Hause sind (Ich bin dann ca. 40).

Gruß

Andreas
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#6

(25.05.2009, 12:38)Gast schrieb:  Das Problem hatte ich auch. Die privaten Krankenkassen wählen sich ihre Mitglieder aus, Risikogruppen werden systematisch ausgeschlossen. Eine Möglichkeit besteht bei einer Neuverbeamtung, dann müssen die privaten Krankenkassen den Bewerber aufnehmen, was sie aber zunächst abstreiten und nur unter Zwang tun, da ein Versicherungsvertreter dann keine Prämie bekommt.

Diese Aussage ist falsch.

die entsprechenden Informationen über die Öffnungsklausel findet man hier.

http://www.pkv.de/publikationen/info_bro...echsel.pdf

Bitte beachten - die Versicherungsunternehmen die dies so handeln sind auch in der Liste aufgeführt.
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#7

Bitte in den Beihilfebestimmungen nachlesen, ggf. die Beihilfestelle kontaktieren:

Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlt man als Beamter (wie ein Selbstständiger, siehe Tarife der KK) AG- und AN-Anteil, also 100%, soweit korrekt.

Aber:
Man hat dennoch Anspruch auf Beihilfe.
Es ist nicht viel, was beihilfeberechtigt ist und eingereicht werden kann, aber das lohnt sich in jedem Fall zu prüfen!
Ihr seid beihilfeberechtigt und zwar - anders als bei den in der PKV Versicherten - ohne Selbstbehalt.

Ihr müsst das nicht glauben, ihr könnt dies nachlesen in den Beihilfebestimmungen.

(Habs selber erfolgreich gemacht.)
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