Zweitwohnsitz-Meldung am Arbeitsplatz wird nicht geduldet!?
#1

Hallo,

ich bin jetzt seit 2 Monaten in einem Arbeitsverhältnis, dass von meinem Heimatort 250 KM entfernt ist.
Nun hab ich ein großes WG-Zimmer gefunden für die 5 Tage unter der Woche.
Ich will mich dort jedoch nicht als Erstwohnsitz melden, habe aber schon von Arbeitskollegen gehört, die auch alle zugezogen sind, dass das Rathaus sehr streng ist mit als Zweitwohnsitz melden. Vorwiegend wegen der Begründung, dass man 5 Tage die Woche sich dort aufhalte, so dass dies der Erstwohnsitz sein sollte.
Vorwiegend will ich meinen Arbeitsort nicht als Erstwohnsitz, da ich noch Familie & Freundin in meinem Heimatort habe und sowieso jedes Wochenende mich dort aufhalte. Ferner bringt es auch finanziell Vorteile bei der Steuererklärung (hab ich mir sagen lassen). Drittens ist die Arbeitsstelle ja auch noch gar nicht so sicher, bin noch am Zweifeln ob es das richtige für mich ist und der Arbeitgeber hat ebenso noch die Möglichkeit mich innerhalb der Probezeit zu entlassen.
Hab schon gehört, dass die auf dem Meldeamt sehr giftig sind und dann auch irgendwelche beglaubigte Schreiben vom Arbeitgeber benötigen, die sie dann letztendlich doch ablehnen.
Wie könnte ich mich am besten auf die Meldung vorbereiten bzw. was könnte ich als Begründung für einen Zweitwohnsitz nehmen?

Vielleicht noch als Hintergrund, ich bin bei einem Dienstleister unter Vertrag.

Gruß und Danke schonmal für Antworten
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#2

Ohne die Gemeinde zu kennen um die es geht, ist keine Antwort möglich.

Gruß Merger
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#3

Hallo,
zumindest das Bundesland wäre wichtig.

Ich denke aber, dass Du mit Deinen Argumenten gute Chancen hast, Dich mit Zweitwohnsitz anzumelden. Schau mal hier: www.otz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Erfurt-verliert-Streitverfahren-gegen-FDP-Stadtrat-Kemmerich-611505354

Entscheidend für Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz ist demnach, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast (Familie, Freunde, Vereinsleben, ...). In welcher der Wohnungen Du Dich öfter aufhältst, spielt keine Rolle. Das Urteil gilt allerdings nur für das Bundesland Thüringen, in anderen Ländern kann es anders aussehen.


---
Auszug aus dem Thüringer Meldegesetz

§ 15
Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.

(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen untergebracht ist, bleibt die Wohnung nach Satz 3 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres seine Hauptwohnung. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Sätzen 2 und 5 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist Hauptwohnung die Wohnung nach Satz 1.
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#4

Erstmal wäre es nützlich zu wissen, um welches Bundesland es geht... Grundsätzlich sehe ich es aber ganz anders als der Gast... Und zudem kommt es wie immer auf den einzelnen Fall an...
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#5

Hallo in die Runde!

Letztendlich kann ich der Gemeinde nur zustimmen. Die Rechnung dazu ist ganz einfach:
Der Ort, wo du dich am meisten aufhälst und lebst, ist der Erstwohnsitz. Das ist doch Fakt und steht auch glaube so im Meldegesetz. Eine Woche hat 7 Tage, davon bist du 5 Tage auf Arbeit tätig, und lediglich 2 Tage bei deiner Familie und Freunden. Also: Wo hälst du dich am meisten auf?
Den finanziellen Vorteil bei der Steuererklärung gäbe es zb, wenn du jeden Tag fahren würdest. Das trifft hier jedoch nicht zu, du wohnst immerhin unter der Woche da. Alles andere wäre eine unsachgemäße Steuererklärung.
Und zu letzt: Nur weil der Erstwohnsitz woanders ist, gehörst du sicher noch zur Familie, und deine Freunde werden dich auch noch erkennen.. ;-)
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#6

Hallo,

ich hatte eine ähnliche Erfahrung in der ostdeutschen Provinz. Ich wusste nicht, wie lange ich an dem Ort bleiben würde, bin jedes Wochenende nach Berlin gefahren und hatte wenig Lust auf die Zweitwohnsitzsteuer in Berlin. Alles diskutieren um den Lebensmittelpunkt und dass ich eigentlich in Berlin meine Familie und Freund habe zählte nicht. Ich wurde sogar von Amts wegen mit dem Hauptwohnsitz von der Meldestelle umgemeldet. Nach dem Meldegesetz in M-V muss man eigentlich den Ort als Hauptwohnsitz angeben, an dem man sich zeitlich übers Jahr verteilt mehr als 50 % aufhält. Bei mir war es dann so, dass mir die Meldestelle ein Formular zugeschickt hat, in dem ich Woche für Woche eintragen musste, wie viele Tag ich voraussichtlich in der Stadt sein würde. Das hab ich dann zeitlich so aufgedröselt, dass ich in einigen Wochen eben nur 2 oder 3 Tage vor Ort war. Und dann hatten sie keine Argumente mehr.
Wie überall geht es ums Geld...
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