Zweitwohnsitz
#1

Hallo alle zusammen,
ich ziehe nach G. in Schleswig-Holstein möchte dort meinen Zweitwohnsitz anmelden. Mein Hauptwohnsitz ist bei meiner Mutter in NRW. Hat jemand Erfahrung oder kann mir sagen, ob es zu Problemen kommen kann?
Ich arbeite an meinem Zweitwohnsitz Icon_rolleyes
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#2

Wenn du in G. arbeitest, dann wirst du dich überwiegend in G. aufhalten und musst dort deinen Erstwohnsitz anmelden.
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#3

(18.07.2016, 21:26)Gast schrieb:  Hallo alle zusammen,
ich ziehe nach G. in Schleswig-Holstein möchte dort meinen Zweitwohnsitz anmelden. Mein Hauptwohnsitz ist bei meiner Mutter in NRW. Hat jemand Erfahrung oder kann mir sagen, ob es zu Problemen kommen kann?
Ich arbeite an meinem Zweitwohnsitz Icon_rolleyes

... Tja, dann ist wohl der "Zweitwohnsitz" eigentlich der Hauptwohnsitz ...
Wenn ein Einwohner mehrere Wohnungen (im Inland) hat, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung und Hauptwohnung ist diejenige Wohnung, die vorwiegend benutzt wird. (vgl. § 21 Bundesmeldegesetz - BMG). Anders ist der Fall bei Verheirateten oder Minderjährigen, du bist sicher - so entnehme ich das der Frage - Volljährig und nicht verheiratet/verpartnert... Also ein eindeutiger Fall (es sei du Studierst und pendelst ständig + Semesterferien).
Vorwiegend benutzte Wohne heißt dabei nicht, wie lange man sich IN der jeweiligen Wohnung aufhält, sondern wie lange man sich an dem Ort der Wohnung (= Arbeitsort) aufhält.
Obs bei der Anmeldung zu Problemen kommt, kann man nicht sagen. Manche Meldestellen prüfen/fragen ziemlich genau nach, manche nehmen den Zweitwohnsitz "hin".
Aber warum soll der Hauptwohnsitz bei der Mutti sein - Wichtig ist hier, wo man (hauptsächlich) wohnt, nicht wo man gefühlsmäßig verbundener ist oder welche Nachteile aus dem Umzug resultieren (das ist im Melderecht unrelevant) - und die Alternative Zweitwohnsitz bei Mutti bleibt doch noch immer ...
Alles Gute
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#4

Das Melderecht ist nicht eindeutig - siehe Absatz 3 Bundesmeldegesetz. "In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt."

1. Manche Kommunen verlangen eine Nebenwohnungssteuer - dann kommst Du von diesem Vorhab schnell weg (weil dies meistens richtig ins Geld geht)
2. Du musst ggf. dem Meldeamt nachweisen, das der Schwerpunkt der Lebensbeziehung am gewünschten Hauptwohnsitz ist (Wochenendfahrten/Urlaub/Überstundenabgeltung/Krankheit/ Vereins- oder Ehrenamtsarbeit) Manches Meldeamt verlangt einen Nachweis über die Heimfahrten.
Es kommt also sehr darauf an, wie das Meldeamt an Deinem neuen Wohnort drauf ist.

Begeistert ist keine Kommune über Nebenwohnsitzler. Diese NWSler nutzen jede Infrastruktur etc, die Kommune bekommt aber keinen Lastenausgleich.
Außerdem vergessen viele Nebenwohnsitzler nach Ausbildung/Studium/Liebschaftsende oder was auch immer, den Nebenwohnsitz abzumelden, so dass unglaublich viele Karteileichen vor sich hin gammeln

Ist es wirklich sinnvoll einen Nebenwohnsitz anzulegen? Überleg es Dir gut.
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