Zwangsurlaub während Einrichtungsschlieẞung wegen Corona
#1

Hallo,
ich arbeite als Erzieherin in einer städtischen Kita. Der Träger hat nun einseitig angeordnet, dass alle Erzieher ab übernächster Woche zwei Wochen ihres Jahresurlaubs nehmen müssen. Bis jetzt haben wir im homeoffice gearbeitet. Diese Zeit erfordert flexible Problemlösungen, das ist klar. Aber darf der städtische Träger in der momentanen Schließphase der Kitas das Nehmen von Urlaub anordnen ohne die Beteiligung der Arbeitnehmer/des Personalrats? 
Feger212
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#2

So kurzfristig darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine Betriebsferien anordnen. Es bleibt aber unklar wie die Gerichte in der aktuellen Sondersituation dies beurteilen werden.
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#3

Hallo,
vielleicht mag er ja im Einvernehmen gesetzliche Grundlagen ändern. Zu Personalratsfrage ist es wie in allen anderen Fällen wichtig, dass das zugehörige Bundesland angegeben wird, denn es mag in dem einen oder anderen Bundesland unterschiedlich geregelt sein.
LG
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