23.02.2024, 23:02
Hallo,
ich gehöre dem PR einer Kommune an und bin gewählter Kassierer der Gemeinschaftskasse. Die Beiträge sind freiwillige Zahlungen der Mitglieder und werden vom Arbeitgeber vom Gehalt einbehalten und auf ein eigenes Konto eingezahlt, das vom PR verwaltet wird. Die Kontoauszüge werden von der Bank an die Kommune geschickt, die sie dann an den PR weiterleitet. Die Kommune hat selbst keinen Zugriff auf das Konto.
Im Geschäftsverteilungsplan werden beim PR als Aufgaben
1. PR-Angelegenheiten,
2. Organisation des Betriebsausflugs und
3. Führung der Gemeinschaftskasse angegeben.
Mein Problem: ich habe keine Freistellung für PR-Arbeiten und habe Arbeiten für die Gemeinschaftskasse während der Arbeitszeit erledigt. Mit meiner direkten Vorgesetzten liege ich im Clinch und sie hat sich beim Geschäftsführer beschwert, dass ich während meiner Arbeitszeit etwas für die Gemeinschaftskasse getan habe. Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Gem. BayPVG gehört die Arbeit für die GK nicht zur PR-Tätigkeit. Somit wird mir vorgeworfen, dass ich Arbeitszeitbetrug begangen habe.
Ein Bekannter von mir ist aber der Ansicht, dass sich die Kommune durch das Einbehalten (also eigentlich Abkassieren) der Beiträge an der Organisation der GK beteiligt und damit die Arbeiten des Kassierers automatisch dienstlich sind.
Wie seht Ihr das?
Danke schon mal im Voraus für Rückmeldungen.
ich gehöre dem PR einer Kommune an und bin gewählter Kassierer der Gemeinschaftskasse. Die Beiträge sind freiwillige Zahlungen der Mitglieder und werden vom Arbeitgeber vom Gehalt einbehalten und auf ein eigenes Konto eingezahlt, das vom PR verwaltet wird. Die Kontoauszüge werden von der Bank an die Kommune geschickt, die sie dann an den PR weiterleitet. Die Kommune hat selbst keinen Zugriff auf das Konto.
Im Geschäftsverteilungsplan werden beim PR als Aufgaben
1. PR-Angelegenheiten,
2. Organisation des Betriebsausflugs und
3. Führung der Gemeinschaftskasse angegeben.
Mein Problem: ich habe keine Freistellung für PR-Arbeiten und habe Arbeiten für die Gemeinschaftskasse während der Arbeitszeit erledigt. Mit meiner direkten Vorgesetzten liege ich im Clinch und sie hat sich beim Geschäftsführer beschwert, dass ich während meiner Arbeitszeit etwas für die Gemeinschaftskasse getan habe. Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Gem. BayPVG gehört die Arbeit für die GK nicht zur PR-Tätigkeit. Somit wird mir vorgeworfen, dass ich Arbeitszeitbetrug begangen habe.
Ein Bekannter von mir ist aber der Ansicht, dass sich die Kommune durch das Einbehalten (also eigentlich Abkassieren) der Beiträge an der Organisation der GK beteiligt und damit die Arbeiten des Kassierers automatisch dienstlich sind.
Wie seht Ihr das?
Danke schon mal im Voraus für Rückmeldungen.