Corona - Homeoffice - Pflicht
#1

Hallo zusammen,

die AG sind auch coronabedingt angehalten, die AN (wenn möglich) ins Homeoffice zu schicken.

Über den Flurfunk  [Bild: icon_rolleyes.gif]  habe ich als PR-Vorsitzende (BW) erfahren, dass es teilweise verpflichtend werden soll und das sog. Desk-Sharing eingeführt werden soll. Der PR wurde bisher noch nicht unterrichtet, geschweige einbezogen, obwohl das nächste BM-Vierteljahregespräch in nicht mal mehr 2 Wochen ansteht und ich bereits um Mitteilung der TOPS bei der Dienststelle angefragt habe...

Eigentlich wollte der PR einen Entwurf DV Mobile Arbeit / Homeoffice ausarbeiten, aber das wäre ja noch umfangreicher.
Die Dienststelle sieht keine Notwendigkeit einer Dienstvereinbarung. [Bild: p033.gif] Sie hat sich darauf berufen, dass es nur Einzelne sind, die den Wunsch geäußert haben von zuhause aus zu arbeiten. Jetzt sieht es aber nach einer Kollektivmaßnahme aus, in die meiner Meinung nach der PR unter verschiedenen Gesichtpunkten des LPVG BW hinzuzuziehen ist.

Gibt es schon jemanden, der damit Erfahrung hat?

Danke für Ihre Rückmeldungen
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#2

Die Frage ist schnell geklärt.
Schau einfach in das IfSG § 28b Abs. 4. Dort heißt es:
"(4) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die zuständigen Behörden für den Vollzug der Sätze 1 und 2 bestimmen die Länder nach § 54 Satz 1."
Eine DV Telearbeit/Homeoffice erscheint aber zwingend, da im öD Home Office über Dienst- oder Betriebsvereinbarungen geregelt wird.
Auch bestimmt Ihr hier nach § 80 (1) 3 und 4 mit, da ein neues Arbeitsmodell eingeführt wird. Der PR bestimmt ggf. auch bei der Gestaltung der Arbeitsplätze im HomeOffice mit (wenn Bedarf besteht). Das ist insbesondere vor dem Hintergrund des Desk-Sharing interessant. Dies bedeutet ja, dass sich mehrere AN einen Schreibtisch teilen. Der Arbeitsschutz ist mit an Bord.
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