Zuständigkeit
#1

Hallo zusammen,

bei unserer Kommune gibt es einen Abwasserzweckverband (Kläranlage). Insgesamt beschäftigt die Kommune ca. 100 Mitarbeiter und es gibt einen Personalrat. Ist dieser auch für diesen Zweckverband zuständig?

Bei uns trifft das BayPVG zu.

ps. Toll, dass es dieses Forum hier gibt! Danke den fleißigen Antwortschreibern!
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#2

In der Regel ist der Abwasserzweckverband ein eigenständiger Betrieb auch gegenüber dem Finanzamt. Demzufolge ist der Personalrat der Kommune nicht für den Abwasserzweckverband zuständig. Es gibt Ausnahmen, wo der Abwasserzweckverband ein Teilbetrieb einer Kommune ist und auch direkt durch einen Mitarbeiter innerhalb der Kommune kaufmännisch und verwaltungstechnisch bearbeitet wird, aber das sind meist Sonderfälle.

Zusammenfassend würde ich sagen: Sind die Mitarbeiter beim Abwasserzweckverband angestellt - dann nein, sind die Mitarbeiter bei der Kommune angestellt dann ja.
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#3

Mir wurde erklärt, dass der Abwasserzweckverband eine Satzung und 4 eigene Mitarbeiter hat. Zwei Gemeinden zu jeweils 80% und 20% sind Eigentümer des Abwasserzweckverbands. Die Gemeinde mit dem größeren Eigentumsanteil verwaltet den Verband, d. h. Buchführung, Kassenwesen usw. wird im Rathaus erledigt. Die Beschäftigten werden vom Abwasserzweckverband bezahlt. Der Verband hat bzw. hatte noch nie einen eigenen Personalrat.

Ich gehe davon aus, dass der vorherige Personalrat der Gemeinde die Dinge des Verbandes auch bearbeitet hat.
Nur wüsste ich gerne, ob hierzu im BayPVG oder in anderen Vorschriften etwas zu finden ist.

Zur Rechtsform des Abwasserzweckverbandes:

Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) Art. 2 Abs. 3:
"Die Zweckverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung."


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#4

Hallo,

morgen steht eine sicherheitsrelevante Besichtigung der Kläranlage an. Deswegen müsste ich bis dann wissen, ob der PR der Gemeinde zuständig ist oder nicht. Falls ja, sollte oder müsste ein PR-Mitglied von uns teilnehmen. Falls mir heute noch jemand weiterhelfen könnte, herzlichen Dank!
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#5

Für alle, die das Thema auch interessiert, hier eine Aukunft von ver.di:

Es kommt immer darauf an, wo die Mitarbeiter angestellt sind. Hier in unserem Fall sind die Kollegen beim Abwasserzweckverband und nicht bei der Gemeinde angestellt. Es kommt auch nicht darauf an, wieviele Kollegen beim Zweckverband beschäftigt sind und dass die Kommune ein Teileigentümer des Zweckverbandes ist.
Somit können die Kollegen des Zweckverbandes nicht an den PR der Gemeinde herantreten.
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#6

Wie bereits oben geschrieben, ist meine Meinung, wenn die Mitarbeiter nicht in der Verwaltung angestellt sind, ist auch nicht der PR zuständig, da die Mitarbeiter des AZV kein Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde haben.
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#7

Ja, Sie hatten recht! Leider benötigte ich trotzdem die offizielle Info von ver.di.
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