Zusammenarbeit PR und SBV
#1

Hallo,
bei uns im Betrieb gibt es eine Vertrauensperson der Schwerbehinderten und zwei Vertreter der Vertrauensperson.
In wie weit gilt die Schweigepflicht eines PR-Mitgliedes? Also darf ich mit der Stellvertretung der Vertrauensperson der SB über Themen einer Sitzung sprechen, bei der die Stellvertretung nicht anwesend war?
Und wie sieht es aus mit der Schweigepflicht gegenüber Ersatzmitgliedern des PR, diese treten ja nur ein, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist.

Tut mir leid wegen der ganzen Fragen, diese beschäftigen mich jedoch sehr.

Schon mal Danke für Eure Antworten.
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#2

Falls die Stellvertretung wirklich gerade die Schwerbehindertenvertretung vertritt (also SBV ist verhindert und nicht erreichbar) kannst du  m. E. mit ihr Sachen besprechen die Schwerbehinderte betreffen.
Ersatzmitglieder darfst du nur zu Themen informieren an denen sie bei der Sitzung teilnehmen. Bei uns erhalten Ersatzmitglieder die Sitzungsniederschrift nur für Sitzungen an denen sie teilgenommen haben. Einsichtnahme für andere Sitzungen ist nicht möglich.
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