Ist ein Doppelmandat als Personalratsvorsitzender und Schwerbehindertenvertreung zulässig?
Ja. ggf. wäre noch zu prüfen ob das Landesrecht dort eigene Regelungen trifft. Diese sind m.E. aber nicht zu erwarten. Aber alle Landesgesetze überblicke ich nicht.
Danke, es handelt sich um bayerisches Landesgesetz...
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M. E. steht dem nichts entgegen. Zumindest findet sich im BayPVG nichts.
Grundsätzlich sollte man nicht beide Ämter, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung ausüben, da man leicht in einen Interessenkonflikt geraten kann.
Verboten ist es jedoch nicht.