Zurückhaltung Tarifbeschäftigter bei Streitfragen Bürgermeister ./. BGM
#1

Muss sich ein tarifbeschäftigter Mitarbeiter einer Kommune im Streit zwischen Bürgermeister und Gemeinderat mit seinen Äußerungen zurückhalten?
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#2

Äußerungen in welchem Kontext? Als Privatperson ohne Bezug zu seiner Tätigkeit der Kommune kann er sich frei äußern (allerdings ohne eventuelle Vertraulichkeitsvorschriften zu verletzen). Er darf auch dem Bürgermeister seine Sicht darlegen, soweit er mit dem Inhalt des Streits fachlich zuständig ist. Als Vertreter der Kommune muss er sich an entsprechende Vorgaben halten. Letztlich hängt es immer vom Einzelfall ab und von der gewählten Form, ob eine Äußerung zulässig ist.
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