Zulage oder Höhergruppierung als IT Vertreter
#1

Hallo zusammen,

bin in einer Kommune im Hauptamt u.a. als Datenschutzbeauftragter, Pressesprecher, für Social-Media und viele sonstige Späße beschäftigt. Dort eingruppiert in 9a TVÖD.

Nun soll der IT Mitarbeiter nen Stellvertreter bekommen, da er ja auch mal krank sein könnte oder es eben sinnig ist, da breiter aufgestellt zu sein. Nachdem ich „ja eh fürs Digitale“ zuständig bin, wird das eben noch bei mir oben drauf gepackt. Um nen fachlichen Hintergrund zu haben, darf ich jetzt noch nebenbei ne Fortbildung zum IT-Netzwerkadministrator machen. 

Soll mich dann somit komplett da auskennen in dem Gebiet vom IT-ler, ihn vertreten bei Urlaub und Krankheit und eben auch zuständig sein für dann EAkte Einführung und Dokumentenmanagement .

Frage meinerseits: Wäre da dann ne Zulage auf ne andere Entgeltgruppe drin oder gleich ne Höhergruppierung? 

Ihr seid da Profis und ich danke vorab um eure geschätzten Meinungen 

Beste Grüße
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#2

Es sind die insgesamt nun übertragenen Aufgaben zu bewerten. Dazu sind Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen zu bilden und dann zu bewerten (wenn >E9a dann Höhergruppierung, bei der Bewertung sind dann auch Erfüllung von Anforderungen an die Person zu berücksichtigen). Soweit dabei Aufgaben eine Rolle spielen die nicht dauerhaft übertragen wurden, muss man zusätzlich die in der Zeit der vorübergehenden Übertragung wahrzunehmenden Aufgaben bewerten (das Ergebnis kann ggf. eine Zulage begründen.)
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