19.03.2023, 10:04
Hallo liebe Mitglieder,
ich verfüge über eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte mit über 20 jähriger Berufserfahrung. Ich bin in EG 9a, Stufe 5 eingruppiert. Da wir weder eine FAL noch eine stellvertr. FAL haben, übernehme ich derzeit teilweise die Tätigkeiten, ohne jedoch dafür eine Zulage zu erhalten. 9b würde mir völlig reichen. Laut Aussage geht dies jedoch nicht. Begründung wäre, dass ich die persönlichen Voraussetzungen nicht erfülle. Stimmt das so? Käme nicht 9 b Fallgruppe 2 und in Verbindung damit eine Zulage nach Paragraph 14 TVöD in Betracht? Ich danke für Eure Antworten.
Viele Grüße
Katrin
ich verfüge über eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte mit über 20 jähriger Berufserfahrung. Ich bin in EG 9a, Stufe 5 eingruppiert. Da wir weder eine FAL noch eine stellvertr. FAL haben, übernehme ich derzeit teilweise die Tätigkeiten, ohne jedoch dafür eine Zulage zu erhalten. 9b würde mir völlig reichen. Laut Aussage geht dies jedoch nicht. Begründung wäre, dass ich die persönlichen Voraussetzungen nicht erfülle. Stimmt das so? Käme nicht 9 b Fallgruppe 2 und in Verbindung damit eine Zulage nach Paragraph 14 TVöD in Betracht? Ich danke für Eure Antworten.
Viele Grüße
Katrin