Zulage bei Besetzug einer höherwertigen Stelle
#1

Es wird im Forum immer wieder von einer Zulage gesprochen. Nur über die Höhe nicht. Ich sitze seit mehr als 4 Jahren auf einer A15-Stelle und erhalte neben der A14-Besoldung eine Zulage, die aber die Differenz zwischen A14 und A15 nur zu etwa 40% ausgleicht. Ist das schon die (übrigens ausdrücklich als nicht ruhegehaltsfähig eingestufte) Zulage, von der hier die Rede ist oder muss die Zulage die Differenz zwischen den beiden Besoldungsgruppen komplett abdecken (und eventuell auch noch ruhegehaltsfähig sein)
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Arbeit in einer Wohngeld -Stelle bewerben?
- Freihaltung einer Stelle
- Mit E6 Aufgaben einer E10 Stelle zu erledigen


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers