Besteht nach Beendigung der Entgeltfortzahling nach 6 wochen Krankheit Anspruch auf die Zulage oder wird diese wie das Gehalt bei Krankengeldbezug entsprechend gekürzt?
Sie geht wie anderes Einkommen ganz normal in die Berechnung des Krankengeldes und Krankengeldzuschusses ein. Wird also auch anteilig gekürzt wie anderes Einkommen.