Ein AN soll eine Abmahnung erhalten, weil er vor ca. 2 Jahren angeblich Anweisungen missachtet haben soll. Darf der AG eine Abmahnung nach so langer Zeit aussprechen oder muss dies in engem zeitl. Rahmen passieren?
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Meines Erachtens gibt es keine festgelegte Frist, innerhalb derer eine Abmahnung ausgesprochen werden muss, jedoch ist der zeitliche Abstand zwischen dem (Tag des bekannt gewordenen!) Fehlverhalten und der Abmahnung ein wesentlicher Faktor bei der Beurteilung ihrer Wirksamkeit (vgl. Funktionen einer Abmahnung). Je länger der Zeitraum, desto schwieriger dürfte es werden, die Abmahnung als berechtigt und verhältnismäßig darzustellen. Vereinfacht ausgedrückt: So schlimm kann es ja nicht gewesen sein, wenn erst nach 2 Jahren (nach dem Bekanntwerden!) eine Reaktion erfolgt.