Zeitlicher Abstand Bürgerversammlung -> Kommunalwahl
#1

Hallo zusammen,

ich konnte zu meinem Anliegen keine Infos mit der Suche finden und hoffe auf eure Hilfe.

Lt. GO ist einmal jährlich vom BGM eine Bürgerversammlung einzuberufen. In der Historie fand diese immer im Herbst statt.
Nach der letzte Kommunalwahl und einem Wechsel des BGM wurde die Bürgerversammlung nun in das Frühjahr (Februar/März) verlegt. Im März 2020 finden nun wieder Kommunalwahlen statt.

Nun zu meiner Frage:
Gibt es eine Festlegung, mit welchem zeitlichen Abstand eine Bürgerversammlung mindestens bzw. auch längstens vor einer Kommunalwahl statt finden muss?

Ich bedanke mich schon im Voraus sehr für eure Hilfe!

MfG
DRCLIFF
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#2

Interessante Regelung, in welchem Bundesland gibt es diese denn? Evtl. kann man etwas in der Satzung der Kommune oder in Urteilen finden.
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#3

Hallo,

dies ist geregelt in der Bayerischen Gemeindeordnung:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18

Daneben ist dies auch in die Geschäftsordnung des Gemeinderates aufgenommen.
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#4

Hallo,
in dem Paragraphen finde ich keine Hinweise darauf, wann im Jahresverlauf die Bürgerversammlung stattfinden muss. Daher sehe ich auch keinen Spielraum für eine Auslegung dahingehend, dass ein zeitlicher Abstand zur Wahl gegeben sein muss.
Gruß Martin
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