Zeitausgleich Verfall bei Krankheit
#1

Im TÖVD Bund MV ist geregelt, dass bei Erkrankung im Zeitausgleich, bei schneller Meldung und vorliegen eines Krankenscheins, die Stunden wieder gutgeschrieben werden. Bei der Bundeswehr wird dieses aber komplett ausgesetzt. Es kam mal ein Schreiben von 2018 wo drin steht, dass das auch bei Beamten und Zivilen nicht wieder gutgeschrieben werden. Das verstehe ich nicht. Bei der letzten Tarifverhandlung wurde so etwas nie geändert. Es steht weiterhin drin.
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#2

Was ist mit dem TÖVD Bund MV gemeint. Im TVöD (Bund) gibt es die genannte Regelung nicht. Als solches beschreibt das BMI-Rundschreiben die rechtliche Situation zutreffend.
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#3

doch! aktuelle Änderung 6.04.2025 "Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto (Zeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2) tritt eine Minderung des Zeitguthabens nicht ein."
Das stand schon immer so drin. Aktuell Seite 19 Nr.4
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#4

Aber doch nur bei Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD. Diese gibt es in der Bundesverwaltung doch kaum. Bei anderen Gleitzeitkonten greift die Regelung nicht.
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#5

Deshalb frage ich. Ich bin neu im öffentlichen Dienst der Bundeswehr und verstehe das ganze Behördendeutsch nicht richtig. Unser Arbeitskonto ist ein Gleitzeitkonto. Es gibt ein Mehrarbeitskonto, welches die Soldaten und Beamten befüllen aber nicht die Zivilisten. Uns darf nichts angeordnet werden. Das würde meine Stelle auch nicht hergeben. Ich darf dann gerne freiwillig mich mit einklinken.Wenn ich aber Überstunden auf meinem GZK habe, weil ich hier viel zu tun hatte und diese dann abbummle und erkranke sind sie weg. Selbst bei den Soldaten angeordnete Mehrarbeit ist dann einfach weg. Also zählt das GZK (mein Arbeitskonto) nicht unter § 10 ?!
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