Vor 3 Stunden
Ich war vom 01.11.1978 bis 23.02.91 als Krankenschwester an einer Uni-Klinik angestellt.
Vom 11.10.1989 bis 23.02.1991 war ich wegen Mutterschutz und Erziehungsurlaub freigestellt. Anschließend habe ich gekündigt. Kann ich somit bei Neueinstellung auf Stufe drei eingestuft werden?
Vom 11.10.1989 bis 23.02.1991 war ich wegen Mutterschutz und Erziehungsurlaub freigestellt. Anschließend habe ich gekündigt. Kann ich somit bei Neueinstellung auf Stufe drei eingestuft werden?


