Zählen Mutterschutz und Erziehungsurlaub mit zur Berufserfahrung bei der Einstufung?
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Ich war vom 01.11.1978 bis 23.02.91 als Krankenschwester an einer Uni-Klinik angestellt.
Vom 11.10.1989 bis 23.02.1991 war ich wegen Mutterschutz und Erziehungsurlaub freigestellt. Anschließend habe ich gekündigt. Kann ich somit bei Neueinstellung auf Stufe drei eingestuft werden?
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