Darf ein Bürgermeister die Zahlung nach öffentlichen Tarif einer Wohnungsbaugesellschaft ändern in einen angelehnten Tarif?
Grundsätzlich gilt erstmal was in den Arbeitsverträgen vereinbart ist. Diese können nicht einseitig vom Arbeitgeber geändert werden. Für Neuverträge sind geänderte Regelungen möglich. Es können auch Vertragsänderungen vom Arbeitgeber vorgeschlagen werden. Aber ohne Zustimmung vom Arbeitnehmer kommen diese nicht zustande.
Ob der Bürgermeister diese Entscheidung treffen kann hängt von der Ausgestaltung der Wohnungsbaugesellschaft ab. Die Entscheidung muss halt von den zuständigen Personen/Gremien der Gesellschaft getroffen werden.