Hi.
die Frage nach dem "Netto" ist für einen Gehaltsvergleich generell unsinnig und im öffentlichen Dienst ohne Angabe der Tätigkeit noch unsinniger. Wenn es darum geht, wie viel man zum Leben hat und ob es ausreicht, sieht es anders aus (wobei da dann auch noch die Wohnlage usw. hinzukommt).
Aber selbst wenn man die Tätigkeit angibt, heißt das nicht, dass man überall gleich bezahlt wird. Ich kenne Sekretärinnen, die werden nach EG 9 bezahlt aber aus Gesprächen mit anderen Behörden weiß ich, dass es auch die EG 3 Sekretärinnen gibt. Aber es ist mindestens besser als ein reines Netto-Gefrage.
Zitat:Hallo,
ich finde die Frage absolut ok. Gerade fuer junge Leute interessant, die überlegen, in den Öffentlichen Dienst zu gehen. Oder auch zu der Frage, ob sich Fortbildungen überhaupt lohnen oder man besser gleich einen Nebenjob annimmt. Denke, dass die Fragestellerin ledig ist und keine Kinder hat, daher sollte man auf der Basis vergleichen.
Jeder sollte über den Gehaltsrechner schauen, wo er landet. Wenn ich jetzt in EG 6 Stufe 3 wäre, hätte aber einen Freibetrag aufgrund von Schwerbehinderung, bin in der Lohnsteuerklasse V, zahle keine Kirchensteuer (oder eventuell 8 bzw. 9%) und zudem bin ich über 23 und kinderlos (nochmals einen Zuschlag) usw. Das Spiel kannst du mit zich Variationen fortsetzen. Das ist einfach nicht aussagekräftig.
Wenn ich aber schreibe: EG 6, Stufe 3 = 2434 Brutto
Dann kann das jeder für sich individuell umrechnen und sein mögliches netto ausfindig machen.
Zitat:Alles richtig, Maikom, aber der Fragestellerin geht es nunmal um das Netto und nicht die Frage, ob sie leistungsgerecht bezahlt wird. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele Jugendliche eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst beginnen, ohne zu wissen, was sie später netto verdienen. Und bei der ersten Abrechnung steht ihnen meist die Enttäuschung ins Gesicht geschrieben. ..
Eigentlich ist das was du schreibst schon schlimm. Wer die Ausbildung durchlaufen hat, der sollte währenddessen oder spätestens mit Abschluss wissen, was er dann Brutto verdient und auch soweit im Stande sein, daraus das Nettogehalt zu ermitteln (gibt es ja genug Rechner, bzw. oben genannte Seite). Wer das nicht kann, der ist nicht nur im öD falsch.
Die Frage ist und bleibt somit unsinnig.
Gruß