Wiedereingliederung
#1

Hallo,

kann mir jemand sagen ob man bei Wiedereingliederung seine vorherigen Tätigkeiten wieder bekommen muss?
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#2

Soweit nicht vorher schon andere Tätigkeiten übertragen wurden erfolgt grundsätzlich die Wiedereingliederung auf der bisherigen Tätigkeit. Aber davon unberührt ist zum einen ein Tätigkeitswechsel im Rahmen BEM oder auch eine normale Übertragung geänderter Tätigkeiten. Es kommt ja auch auf die objektive Geeignetheit der Tätigkeit für eine Wiedereingliederung an.

Bei uns gibt es einen erheblichen Fall von Wiedereingliederungen nach sehr langer Arbeitsunfähigkeit, wo die Beschäftigten nicht in den bisherigen Bereich zurück wollen. (Weil Konflikte dort zur Arbeitsunfähigkeit beigetragen haben.)

Davon unberührt ist auch die Möglichkeit nach der Wiedereingliederung geänderte Tätigkeiten zu übertragen.
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