Wiedereingliederung verkürzen
#1

Kann ich meine Wiedereingliederung verkürzen?
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#2

Grundsätzlich möglich. Soweit es um eine Tätigkeit nach Hamburger Modell bei bestehenden Arbeitsunfähigkeit geht. Wenn tatsächlich keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht, kann wieder normal gearbeitet werden. Der Arbeitgeber kann die bestehende Arbeitsfähigkeit ärztlich abklären lassen.
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#3

Eine stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) ist freiwillig und beruht auf einem ärztlichen Wiedereingliederungsplan, dem Sie, der Arbeitgeber und der Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse/Rentenversicherung) zugestimmt haben.

Der Plan kann:

jederzeit geändert oder aktualisiert werden, also auch verkürzt werden, wenn sich Ihre Belastbarkeit schneller verbessert oder Sie wieder voll arbeitsfähig sind.

Voraussetzungen für eine Verkürzung:

Ihr behandelnder Arzt hält eine frühere volle oder höhere Arbeitsbelastung medizinisch für vertretbar und passt den Stufenplan entsprechend an.
Arbeitgeber und ggf. Krankenkasse/Rentenversicherung stimmen der geänderten Planung zu (neues Einverständnis).

Sie können also nicht „allein“ verkürzen, aber Sie können die Verkürzung mit Ihrem Arzt besprechen und eine Anpassung des Plans anstoßen; ohne Ihr Einverständnis darf die Wiedereingliederung ohnehin nicht fortgesetzt werden.
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