Widerspruch als Angestellter bei Reisekostenabrechnung
#1

Ich bin z.Z. Auszubildender im öffentlichen Dienst, in meinem Tarifvertrag steht ich würde, wenn ich abgeordnet werde, eine Wohnung am Ort der Abordnung bezahlt bekommen. Es hieß mündlich auch, "Wenn ihr bei euren Eltern wohnen wollt könnt ihr da denn auch nen Mietvertrag schließen und das bezahlen lassen, es entstehen ja auch Kosten dort". Das hab ich dann auch getan und von der Abrechnungsstelle bekomme ich zurück, dass mein Hauptwohnsitz zum Ausbildungsstart (vor einem Jahr!!) noch bei meinen Eltern gewesen wäre, deswegen steht sie mir unentgeltlich zur Verfügung. Aber schon lange vor der Abordnung bin ich zuhause ausgezogen und habe mich umgemeldet!

(Es geht anscheinend darum, dass die Wohnung nicht unentgeltlich zur Verfügung stehen darf, aber das tut sie ja schon lange nicht mehr!)

Kann ich da jetzt irgendwie Widerspruch einlegen, damit ich es später noch abrechnen kann, auch wenn die Frist von 6 Monaten ablaufen würde? Außerdem: Was habe ich für Möglichkeiten mich dagegen zu wehren? JAV und Personalrat haben noch nichts erreicht... und gleich verklagen wollte ich meinen Arbeitgeber eigentlich auch nicht.
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