15.11.2018, 15:57
Hallo ,
alle Jahre wieder kommt der Winter.
Und das Thema Winterdienst beginnt von Neuem.
Wer darf eigentlich Winterdienstbereitschaft anordnen?
Unser Bauhofleiter will / kann die Verantwortung nicht mehr übernehmen, mit der Begründung : "Arbeits- und tarifrechtlich ist es bedenklich und nicht zulässig wenn er sich selbst Bereitschaft anordnet. Da er selbst bei der ausrückenden Truppe befindet. Kennt sich jemand damit aus ?
Danke aus Bayern
alle Jahre wieder kommt der Winter.
Und das Thema Winterdienst beginnt von Neuem.
Wer darf eigentlich Winterdienstbereitschaft anordnen?
Unser Bauhofleiter will / kann die Verantwortung nicht mehr übernehmen, mit der Begründung : "Arbeits- und tarifrechtlich ist es bedenklich und nicht zulässig wenn er sich selbst Bereitschaft anordnet. Da er selbst bei der ausrückenden Truppe befindet. Kennt sich jemand damit aus ?

Danke aus Bayern