Welche Entgeltgruppe als Assistenz der Amts- / Sachgebietsleitung?
#1

In welche Entgeltgruppe würden Sie eine Mitarbeiterin mit folgenden Aufgaben eingruppieren?

Berufsausbildung: 3 jährige Ausbildung, Quereinsteiger
Schulausbildung: Fachabitur

Meine Aufgabengebiete:

Assistenz der Amtsleitung 
  • Verwaltung Amtspostfach > eigenständiges weiterleiten an zuständige Ämter einschließlich Rücklaufüberwachung
  • Terminkoordinationen 
  • interne und externe Korrespondenz 
  • Posteingang und Postumlauf
  • Unterstützung bei den Mitarbeiterangelegenheiten wie zb. Büroartikelbestellung, Geburtstagslisten, Urlaubslisten

Vor- und Nachbereitung der Ausschusssitzungen
  • Vorbereitungen der Beschlussvorlagen für Ausschusssitzungen
  • Erstellen der Tagesordnung, Einladung und Amtliche Bekanntmachungen
  • fristgerechte Ladung der Sitzungen
  • Verfassen der Sitzungsprotokolle / Niederschriften
  • eigenständige Verwaltung der Anfragen aus den Sitzungen > weiterleiten an die zuständigen Ämter einschließlich Rücklaufüberwachung

Assistenz Sachgebietsleitung
  • Terminkoordinationen
  • Vor- und Nachbereitung der Besprechungen
  • Unterstützung der Projektleiter im Sachgebiet 
  • Verwaltung des zentralen Adressmanagementes
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#2

Vermutlich E5, weniger wahrscheinlich E6. Bräuchte noch etwas mehr Informationen zu einigen Aufgaben.
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#3

(20.02.2023, 21:42)Gast schrieb:  Vermutlich E5, weniger wahrscheinlich E6. Bräuchte noch etwas mehr Informationen zu einigen Aufgaben.

Warum ist nach der Entgeltordnung dann Assistenz Amtsleitung höher gruppiert?
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#4

(20.02.2023, 22:04)Gast schrieb:  Warum ist nach der Entgeltordnung dann Assistenz Amtsleitung höher gruppiert?
Nach welcher Entgeltordnung wäre es denn angeblich so?
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#5

Für Assistenzen der Behördenleitung und andere beschriebene Assistenzen gibt es zumindest in Niedersachsen eine mit dem KAV abgestimmte übertarifliche Eingruppierung. Diese findet sich nicht in der Entgeltordnung. Ich nehme an, diese gibt es auch in anderen Bundesländern.
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#6

Ich wäre hier (aber nur wegen des mittleren Absatzes) bei EG 6.

"Assistenz der Behördenleitung" kann vieles sein. Ich war bei meinem Studium eine Zeit lang Assistent eines Abteilungsleiters, wobei das eine große Abteilung (bestimmt 50 Beschäftigte in mehreren Sachgebieten mit unterschiedlichsten Aufgaben, verteilt auf mehrere Dienstgebäude) eines sehr großen Amtes war. Ich war damals BAT Vb, hatte aber noch ganz andere Aufgaben als die oben beschriebenen.

Ich habe eigenständig alle Aufgaben des Abteilungsleiters übernommen, für die man nicht "Chef" sein muss, internen und externen Schriftverkehr geführt, mich um die Beschaffung und Anpassung von Fachsoftware gekümmert, Handlungsanweisungen und Ablaufschemata für die Sachbearbeitung der nachgeordneten Stellen erstellt, Gutachten und Stellungnahmen für Amtsleitung und Verwaltungsspitze unterschriftsreif vorbereitet etc.

Mit den oben aufgeführten "besseren Sekretariatsarbeiten" kann man das nicht auf ein Level setzen; allein ein Begriff wie "Assistenz der Behördenleitung" kann m. E. noch nicht zu einer bestimmten Eingruppierung führen.
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#7

Es ist eine Ermächtigung zur übertariflichen Eingruppierung. Dh es findet sich nichts dazu in der Entgeltordnung. Es ist rein an die Funktion der "ersten Vorzimmerkraft" (Zitat aus dem Rundschreiben) gekoppelt. Und Ermächtigung heißt auch, dass die Mitglieder des KAV Nds es umsetzen können, aber nicht müssen.
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#8

(20.02.2023, 22:27)Gast schrieb:  
(20.02.2023, 22:04)Gast schrieb:  Warum ist nach der Entgeltordnung dann Assistenz Amtsleitung höher gruppiert?
Nach welcher Entgeltordnung wäre es denn angeblich so?

Nicht Entgeltordnung, Verzeihung. Es heißt „Beispiele zur Eingruppierung“ oder so ähnlich.  R035

Durch Zufall habe ich eine Stellenanzeige "Assistenz der Amtsleitung" für die Stadt Böblingen gefunden, die genau die gleichen Tätigkeiten hat. Hier steht bei Vergütung: bis E9a.

http://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=3d66410ebfa21114
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