Weiterbeschäftigung
#1

Im Rahmen des TVÖD ist mir bekannt, dass die maximale Arbeitsdauer für Rentner in der Regel auf zwei Jahre begrenzt ist. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, als Rentner bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.

Hier stellt sich mir die Frage: Wie passen diese beiden Regelungen zusammen? Gibt es Sonderregelungen im TVÖD, die eine Verlängerung der Arbeitsdauer über zwei Jahre hinaus ermöglichen, wenn der Zuverdienst unter der 2.000-€-Grenze bleibt? Oder sind dies zwei unabhängige Regelungen, die nicht kombinierbar sind?

Falls es Ausnahmen oder Sonderregelungen gibt: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wie kann ich eine solche Ausnahme beantragen.
Ich wäre Ihnen dankbar für eine Klärung dieses Sachverhalts und eine Rückmeldung zu den genauen Regelungen.
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#2

"Im Rahmen des TVÖD ist mir bekannt, dass die maximale Arbeitsdauer für Rentner in der Regel auf zwei Jahre begrenzt ist."
Mir ist eine solche Regelung nicht bekannt. Ich bin mir auch sicher, dass es keine solche Regelung gibt. Als solches warte ich auf einen Beleg für diese Regelung.

Da es keine solche Regelung gibt haben sich m.E. die weiteren Fragen erledigt.
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#3

ggf. ist § 14 Abs. 2 TzBfG iVm § 41 Abs. 2 SGB VI gemeint.
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