Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze für das Auswärtige Amt
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Kann man als lokal Beschäftigte LB, in diesem Fall für das Auswärtige Amt im Ausland, auch weiter arbeiten (nach der Regelaltersrente) mit einem TVöD Vertrag? Oder ist dann der neue Vertrag nach Ortsrecht?
Danke!
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