Zwingend neuer Vertrag bei rente vor erreichen der regelaltersgrenze
#1

Ich bekomme ab 1.5.2027 meine Rente für besonders langjährig Versicherte. Ich möchte bis 30.062027 vollzeit weiter arbeiten. Mein Arbeitgeber besteht auf einen neuen Vertrag,
mit einem Beschäftigungsumfang von nur noch 50 Prozent und einer niedrigeren gehaltsgruppe in Stufe 2. Ist das rechtlich möglich?
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#2

Soweit die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht wurde, kann auf Basis des bisherigen Vertrags weiter gearbeitet werden. Ein neuer Vertrag ist nicht erforderlich. Nur wenn über die reguläre Altersgrenze hinaus gearbeitet werden soll, braucht es einen neuen Vertrag. Da ist dann neu zu schauen auf was man sich einigt (z.B. nur 50% oder Aufgaben einer niedrigeren Entgeltgruppe). Ob Stufe 2 vertretbar ist hängt von den Details ab. Allerdings gibt es nur wenige Konstellationen wo Stufe 2 plausibel ist.
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