21.09.2020, 07:08
Guten Morgen,
mein leidiges Thema als Personalrat ist die Weisungsbefugnis.
Hierbei geht es mir um die Funktion an Schulen Schulleitung Kommunalbeschäftigte, sprich Schulhausmeister oder Sekretärin.
Oftmals kommt es zu Konflikten und der kommunale Mitarbeiter/in ist immer der/die Unterlegene. § 41 Abs.3 Schulgesetz. Heute hat ein/e kommunale/r Mitarbeiter/in viel mehr Aufgaben zu erledigen als früher, ist diese dann noch so gerechtfertigt?
mein leidiges Thema als Personalrat ist die Weisungsbefugnis.
Hierbei geht es mir um die Funktion an Schulen Schulleitung Kommunalbeschäftigte, sprich Schulhausmeister oder Sekretärin.
Oftmals kommt es zu Konflikten und der kommunale Mitarbeiter/in ist immer der/die Unterlegene. § 41 Abs.3 Schulgesetz. Heute hat ein/e kommunale/r Mitarbeiter/in viel mehr Aufgaben zu erledigen als früher, ist diese dann noch so gerechtfertigt?