Steht mir bei Wiedereingliederung trotzdem Weihnachtsgeld zu?
Soweit mit Wiedereingliederung eine Tätigkeit nach Hamburger Modell während bestehender Arbeitsunfähigkeit gemeint ist und mit Weihnachtsgeld die Jahressonderzahlung nach TVöD/TV-L etc. gilt dies:
Auch während der Arbeitsunfähigkeit besteht ein Arbeitsverhältnis. D.h. auch wenn dies am 1.12. noch andauert ist die Grundvoraussetzung erfüllt.
Für Monate ohne Bezahlung durch den Arbeitgeber wird die Jahressonderzahlung gekürzt. Dies gilt nicht für Monate mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss.