20.12.2011, 13:53
Hallo,
mich interessiert, wie der Weihnachtsfrieden bei anderen Kommunen geregelt ist. Bei uns gibts dazu gar keine schriftliche Vorgabe, so dass wir darüber uneins sind, in welchem Zeitraum (4. Advent bis 27.12. ?) wir uns einschränken wollen und welche Bescheide etc. man erlassen kann und welche nicht. Ich meine z.B., dass man Anhörungen ab dem 4. Advent nicht mehr verschicken sollte. Was meint Ihr?
Kann vielleicht jemand eine interne Richtlinie oder Dienstanweisung zitieren ?
Viele Grüße und friedliche Weihnachten ;-)
Rene
mich interessiert, wie der Weihnachtsfrieden bei anderen Kommunen geregelt ist. Bei uns gibts dazu gar keine schriftliche Vorgabe, so dass wir darüber uneins sind, in welchem Zeitraum (4. Advent bis 27.12. ?) wir uns einschränken wollen und welche Bescheide etc. man erlassen kann und welche nicht. Ich meine z.B., dass man Anhörungen ab dem 4. Advent nicht mehr verschicken sollte. Was meint Ihr?
Kann vielleicht jemand eine interne Richtlinie oder Dienstanweisung zitieren ?
Viele Grüße und friedliche Weihnachten ;-)
Rene