Weihnachtsfrieden
#1

Hallo,

mich interessiert, wie der Weihnachtsfrieden bei anderen Kommunen geregelt ist. Bei uns gibts dazu gar keine schriftliche Vorgabe, so dass wir darüber uneins sind, in welchem Zeitraum (4. Advent bis 27.12. ?) wir uns einschränken wollen und welche Bescheide etc. man erlassen kann und welche nicht. Ich meine z.B., dass man Anhörungen ab dem 4. Advent nicht mehr verschicken sollte. Was meint Ihr?

Kann vielleicht jemand eine interne Richtlinie oder Dienstanweisung zitieren ?

Viele Grüße und friedliche Weihnachten ;-)

Rene



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#2

Gibts bei uns nicht. Rückforderungen usw. gehen raus wie an jedem anderen Tag auch.

Hat nicht sogar das Finanzamt das längst abgeschafft?
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#3

Hallöchen;

zum Weihnachtsfrieden der Finanzämter habe ich eine Seite des Steuerfachverlages Haufe gefunden: http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?...4300527.47&topic=Finanzverwaltung&topicView=Finanzverwaltung.

Der Artikel betrifft wie geschrieben die Finanzämter, viele Kommunen dürften aber ähnlich vorgehen. Z.B. werden Mahnungen nur bis zum 15.12. verschickt. Wenn eine Verjährung von Ansprüchen droht, gilt der Weihnachtsfrieden ferner nicht. Der Weihnachtsfrieden wird hier übrigens vom Finanzministerium erlassen.
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#4

Soweit ich weiß besteht nur Weihnachtsfrieden für den Versand von Bescheiden. Mahnungen und arbeitsrechtliche Maßnahmen gehen bei uns heraus.
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