Wegen Krankschreibung keinen Inflationsausgleich erhalten
#1

Ich war von Oktober 2022 bis April 2023 krankgeschrieben. Jetzt zahlt mein Arbeitgeber einen Inflationsausgleich, allerdings nur für Mitarbeiter, die im März ein Entgelt bekommen haben. Heißt ich bekomme nichts, was ich wirklich frech finde. Bin seit 7 Jahren in der Firma. Kann mir da jemand was genaueres zu sagen, dürfen die das echt machen?
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#2

Einfach mal hier nachlesen, statt rumzumotzen:
https://www.kommunalforum.de/oeffentlich...raemie.php
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#3

Wenn der TVöD bei Dir zur Anwendung kommt, hättest Du einen Anspruch auf den Inflationsausgleich. In was für einer Firma arbeitest du denn und was ist zur Anwendung des TVöD in Deinem Tarifvertrag genannt?
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#4

Ist es wirklich öffentlicher Dienst?
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung (welcher)?
Die Zahlung des Inflationsausgleiches kann von Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Z.B. auch, dass in einem bestimmten Monat Anspruch auf Entgelt bestand. Soweit es dafür keine tariflichen Regelungen gibt kann der Arbeitgeber selber entsprechende Vorgaben ausgestalten.
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