Wechsel zum Branchentarifvertrag für BVD / Arbeitsvertrag TVöD-F
#1

Es geht hier um den Wechsel TVöD F (Flughafen) zum Branchentarifvertrag für BVD:

Wenn im Arbeitsvertrag TVöD steht, also man nicht daran gekoppelt ist, sondern man den TVöD F als Arbeitsvertrag hat, seit 25 Jahren am Flughafen arbeitet, muss man in den neu ausgehandelten Branchentarifvertrag für Bodenverkehrsdienste wechseln, wenn kein neuer Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer unterschrieben wird? Würde man im Falle eines Wechsels noch dem "öffentlichen Dienst" angeschlossen sein ?
Zitieren
#2

Hallo,
Nach dem Abschluss des Branchentarifvertrags am Donnerstag kann nun gesichert gesagt werden, dass die Unkündbarkeitsabsprache aus dem TVÖD für Altbeschäftigte per Überleitung bestehen bleibt. Wenn der AG Mitglied im VKA ist, so bleibt er auch weiterhin im öffentlichen Dienst. Somit sind auch seine Beschäftigten weiterhin MA des öffentlichen Dienstes. Einen neuen Arbeitsvertrag muss niemand bekommen, da offiziell für alle MA, die unter den Geltungsbereich fallen, individuelle Überleitungsverhandlungen geführt werden und somit nur der Name des Tarifvertrages ein anderer wird.
Zitieren
#3

Hallo, vielen Dank für die umfassende Rückantwort. Das ist eine gute Nachricht.
Zitieren
#4

" Wenn der AG Mitglied im VKA ist, so bleibt er auch weiterhin im öffentlichen Dienst."
Entscheidend dürfte eher sein, ob der Arbeitgeber eine private Rechtsform oder ein öffentlicher Arbeitgeber ist.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- TVöD Wechsel TV-L
- Weihnachtsgeld nicht im Arbeitsvertrag vereinbart
- Arbeitsvertrag nicht nach TVöD?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers