Nach 29 Jahren Betriebsangehörigkeit Lebenshilfe 78 Wochen krank gewesen, Wiedereingliederung nach BEM erfolgreich. Im Zuge dessen Bereichswechsel (Attest kein Schichtdienst mehr) mit Stundenreduzierung von 35 auf 25 Stunden kommuniziert. Während des aktuellen Resturlaubes 2025 vom 20.7. bis 14.8. Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Bewährungszeit zur Unterschrift erhalten. Noch nicht unterschrieben, da es kein Änderungsvertrag ist. Durch psychischen Druck Rezidiv der Erkrankung
"da es kein Änderungsvertrag ist"
Welchen unterschied macht es denn, wenn er als Änderungen formuliert wird oder man den leicht nachvollziehbaren konsolidierten Vertrag hat?
Entscheidend ist doch ob der Inhalt passt.
Der Arbeitsvertrag setzt alle erworbenen Rechte auch zum Kündigungsschutz aus
Steht im Arbeitsvertrag? (Genaue Formulierung dazu wäre sinnvoll). Zumal dies garnicht wirksam vereinbart werden kann, wenn es nicht auch ein Wechsel des Arbeitgebers ist.
Gleicher Arbeitgeber. Änderungsvertrag wäre üblich. Neuvertrag definiert 6 Monate Probezeit und nimmt Paragraph 34 Abs. 2 raus
Die Probezeit hat keine Rechtsfolge. Kündigungsschutz besteht trotzdem. Auch greift die kürzere Kündigungsfrist nicht.
Der Ausschluss des Paragraph 34 Abs. 2 TVöD hat zwar in der Praxis wenig Auswirkungen. Aber da könnte man verhandeln. (Bisher greift er für das Arbeitsverhältnis?)
Ist der Vertrag dann fehlerhaft formuliert auch im Hinblick auf das vorangegangene BEM Verfahren?
Das lässt sich nur in Kenntnis des bisherigen Vertrags, des Vertragsentwurf und den Absprachen im Rahmen von BEM etc. einschätzen.