Kündigungsfrist befristeter Arbeitsvertrag
#1

Welche Kündigungsfrist gilt bei einem befristeten Vertrag (12 Monate) innerhalb der Probezeit, die im Arbeitsvertrag mit sechs Monaten angegeben ist? Dankeschön.
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#2

Zwei Wochen zum Monatsschluss.
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#3

Dankeschön. Eine Sache gibt mir aber zu Denken, ich habe einen befristeten Vertrag ohne Sachgrund (12 Monate). Im TVöD-V steht dazu eine Probezeit von sechs Wochen. In meinem Arbeitsvertrag steht aber ausdrücklich eine Probezeit von 6 Monaten. Welche Probezeit gilt nun?
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#4

Woher weißt du, dass es eine sachgrundlose Befristung ist (der Sachgrund steht überwiegend nicht im Arbeitsvertrag)?
Falls wirklich sachgrundlose Befristung:
Fällst du denn überhaupt unter § 30 (1) TVöD?
Besteht beidseitige Tarifbindung? Sonst kann ja sowieso abweichendes vereinbart werden.

Geht es um eine Kündigung durch den Arbeitgeber?
Für die eigene Kündigung kann man sich einfach darauf berufen.
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#5

Wissen tue ich es nicht, ich nehme es an, weil ich z. B. keine Schwangerschafts-/Elternzeitvertretung mache und in meinem Arbeitsvertrag auch kein Sachgrund genannt ist.

Der Arbeitsvertrag nimmt ausdrücklich Bezug auf den TVöD-V/VKA in der Fassung vom 22.04.2022. Im Arbeitsvertrag selbst sind keine Kündigungsfristen geregelt und es wird auch nicht ausdrücklich auf § 30 Abs. 1 TVöD verwiesen. Daher bin ich bisher davon ausgegangen, dass die entsprechenden tariflichen Regelungen für mich gelten.

Ob eine beidseitige Tarifbindung besteht, weiß ich allerdings nicht. Wenn im Arbeitsvertrag auf den TVöD verwiesen wird, bedeutet das nicht automatisch, dass eine beidseitige Tarifbindung besteht, oder? Woran würde sich das konkret feststellen lassen?

Hintergrund ist, dass ich als Arbeitnehmerin selbst kündigen möchte und die Kündigung unbedingt zum 30.09. wirksam werden soll. Ich bin dabei davon ausgegangen, dass aufgrund der im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbarten sechsmonatigen Probezeit für mich die verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt.
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#6

Für die Eigenkündigung kann man sich auf die Regelung berufen. Der Arbeitgeber kann nicht wirksam behaupten die Regelung gilt nicht.

Beidseitige Tarifbindung erfordert, dass du in einer Gewerkschaft die den TVöD geschlossen hat Mitglied bist und der Arbeitgeber Mitglied in einer entsprechenden Arbeitgeberorganisation.
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#7

Vielen Dank für deine Hilfe. Das beruhigt mich. Beste Grüße
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