12.05.2017, 15:07
Hallo!
Meine Stelle war in der Stellenausschreibung als " nach E14 TV-L bzw. BesGr A13" ausgeschrieben. Ich bin im Moment angestellt (E14) und gerade in Elternzeit. Mir wurde vor der Elternzeit gesagt, dass eine Verbeamtung möglich ist, es wurde aber keine Frist genannt.
Gibt es eine Frist, bis wann ich die Verbeamtung beantragen muss? Kann ich das auch noch in einem Jahr machen oder kann es sein, dass die A13-Stelle dann schon an jemand anderen vergeben wurde?
Meine Stelle war in der Stellenausschreibung als " nach E14 TV-L bzw. BesGr A13" ausgeschrieben. Ich bin im Moment angestellt (E14) und gerade in Elternzeit. Mir wurde vor der Elternzeit gesagt, dass eine Verbeamtung möglich ist, es wurde aber keine Frist genannt.
Gibt es eine Frist, bis wann ich die Verbeamtung beantragen muss? Kann ich das auch noch in einem Jahr machen oder kann es sein, dass die A13-Stelle dann schon an jemand anderen vergeben wurde?