Wahlvorstand
#1

Darf ein aktuelles Personalratsmitglied in den Wahlvorstand für die nächste PR-Wahl berufen werden? Dieses Mitglied wird nicht kandidieren. Ich habe für den Wahlvorstand keinen Ausschlussgrund außer das unbedingt erforderliche aktive Wahlrecht gefunden, wollte aber ganz sicher gehen und euch Profis fragen. K050 Wenn dem so wäre, dürfte ja aber auch für Wahlvorstandsmitglieder ein Wahlvorschlag möglich sein?
Danke schon mal für eure Antworten.

Achso, BL: Sachsen
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#2

Hallo
bei verschiedenen PR Wahlen, waren auch schon Mitglieder im Wahlvorstand die auch gleichzeitig im PR waren.



Bayern PVG
Gruß
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#3

Laut Kommentarmeinung zu unserem Personalvertretungsrecht (BayPVG) können Wahlbewerber und auch Mitglieder des Personalrats zum Wahlvorstand bestellt werden. Es wird nur im Hinblick auf eine evtl. Befangenheit als bedenklich eingestuft. Da sich der Kollege aber nicht mehr bewirbt sehe ich keine bedenken.
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#4

Vielen Dank für eure Antworten.
Schönes Wochenende
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