Wahlliste vom Chef aufgestellt + Korruption?
#1

Icon_cool Hallo an die Runde,

wir sind ein kleiner kommunaler Zweckverband und stehen vor der PR-Wahl. Da der PR-Vorsitzende plus Stellvertreter sehr erfolgreich erhebliche Mängel im Verhalten der Leitung aufgedeckt hat, kam der Chef auf die Idee, allen Kollegen von seinen beiden Wunschkandidaten zu erzählen. Eine der beiden ist allerdings seine "heimliche" Freundin und wohnt mit ihm in einem Haus (angeblich als Untermieterin). Der Chef hat also die Wahlordnung intensiv studiert und die beiden als Kandidaten aufstellen lassen. Das lässt sich sogar einigermaßen belegen. Dass die "Untermieterin" dem Chef sehr nahe steht, postet sie selbst fleißig bei Facebook...

Folgende Fragen an die alten Hasen:
1. Ist es ein Fall von Korruption, wenn er diese Person ohne jede Fachausbildung (!) förmlich mit Arbeit überhäuft (mit Mehrarbeit bis zu 1,5X der Vollbeschäftigung) 
2. Sollte diese heimliche Freundin des Chefs den PR-Vorsitz gewinnen...was können wir tun um sie wieder los zu werden? 
3. Wäre vielleicht eine Offenlegung in der Presse eine gute Taktik?        

Wir freuen uns über eure Ratschläge!
O030
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#2

welches LPVG ist anzuwenden?
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#3

(19.05.2016, 08:17)was_guckst_du schrieb:  welches LPVG ist anzuwenden?

LPVG-NRW...
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#4

(19.05.2016, 00:08)Gast schrieb:  Der Chef hat also die Wahlordnung intensiv studiert und die beiden als Kandidaten aufstellen lassen. Das lässt sich sogar einigermaßen belegen. D

...wie sind denn diese "Wahlvorschläge" zustande gekommen...der Chef kann keine Kandidaten "aufstellen lassen"...

...Wahlvorschläge sind vom eingesetzten Wahlvorstand zu prüfen...Vorschläge können die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften machen oder die wahlberechtigten Beschäftigten (wieviele Beschäftigte das sein müssen, hängt von der Gesamtanzahl ab - mindestens jedoch drei)
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#5

(19.05.2016, 12:53)was_guckst_du schrieb:  
(19.05.2016, 00:08)Gast schrieb:  Der Chef hat also die Wahlordnung intensiv studiert und die beiden als Kandidaten aufstellen lassen. Das lässt sich sogar einigermaßen belegen. D

...wie sind denn diese "Wahlvorschläge" zustande gekommen...der Chef kann keine Kandidaten "aufstellen lassen"...

...Wahlvorschläge sind vom eingesetzten Wahlvorstand zu prüfen...Vorschläge können die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften machen oder die wahlberechtigten Beschäftigten (wieviele Beschäftigte das sein müssen, hängt von der Gesamtanzahl ab - mindestens jedoch drei)

Das ist natürlich nicht ganz offen gelaufen... Er hat wahrscheinlich seiner Freundin gesagt: Das ist unsere Chance, endlich können wir den nervenden PR loswerden! Wir kriegen die drei Unterstützerunterschriften zusammen. Ich habe ja bereits einige meiner alten Kumpels unterbringen können...

Nun hat er aber den Fehler gemacht, die Wahlleitung mit Fragen unter Druck zu setzen, wie die beiden Kandidaten ganz sicher auf die Wahlliste kommen. Er hat vielen Kollegen gesagt: Ich möchte dass diese bestimmte Person den PR leitet. Ausserdem hat er von sich aus bei komba eine Rechtsbewertung in einer Situation angefordert, als die Wahlleitung formelle Zweifel äusserte.

Meine Frage ist aber eher:
Nach dem BetrVG sind eine ganze Reihe von Personen, die dem Chef nahe
stehen als Kandidaten ausgeschlossen (Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, etc.).
Warum finden wir im LPVG keinen Schutz vor diesem gängigen Trick der
Leitungen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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#6

...ist doch alles rechtlich richtig gelaufen!...und wo wird denn Druck erzeugt, wenn man mal beim Wahlvorstand nach den Voraussetzungen zur Kandidatenaufstellung nachfragt???...und es ist ein gutes Recht, sich von einer Gewerkschaft (die dir wohl nicht passt) beraten zu lassen..

...wenn dir die Personen nicht passen, ist das dein individuelles Problem...dann musst du halt dafür arbeiten, dass sie nicht gewählt werden
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