Wahlhelfer - weite Anfahrt
#1

Guten Tag,

ich arbeite erst seit kurzem im öffentlichen Dienst und habe nun von meinen Kollegen die Aufforderung bekommen, bei den Landtagswahlen als Wahlhelfer mit zu helfen.
Meine Frage: Ich wohne 40 km weit entfernt von meiner Arbeitsstätte und pendel jeden Tag.
Nun soll ich morgens um 7:30 Uhr da sein, dann habe ich wieder frei und bin wieder ab nachmittags eingetragen. Ich würde dann an einem Tag 160 km fahren, "nur" um Briefe zu zählen. Das Erfrischungsgeld bringt mir da auch nichts, ich zahle ja "drauf.
Kann man da irgendetwas machen? Grundsätzlich bin ich gerne bereit zu helfen und würde mich sogar in der Stadt in der ich wohne freiwillig melden um die Arbeit durchzuführen, mich ärgert nur das Fahren und damit verbunden die hohen Sprit-und Umweltkosten.
Über Rückmeldung wäre ich dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Alicce
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#2

Ich meine, dass nur die Einwohner der Gemeinde zu einem Ehrenamt berufen werden können, vgl. § 28 GO NRW. Bei Dir müsste das dann also Dienstzeit nach TVöD sein, einschl. Zuschläge, z.B. Sonntagszuschlag.

Wenn Du bereits in Deinem Wohnort Wahlhelfer bist (ggfs. auch nach freiwilliger Meldung), solltest Du das Deinem Arbeitgeber mitteilen, da gibt es meines Wissens keinen Vorrang. Etwas anderes ist es, wenn Dein Arbeitgeber Dich zu einem "Arbeitseinsatz" nach TVöD heranzieht, das dürfte dem Ehrenamt in Deinem Wohnort vorgehen.

Andere Kommunen sind geschickter darin, freiwillige ehrenamtliche Wahlhelfer aus der Bürgerschaft (!) zu finden und verzichten weitestgehend auf die Verpflichtung der städtischen Mitarbeiter, z.B. die Stadt Duisburg:

https://www.kommunalforum.de/Thread-Wahl...itarbeiter
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#3

(26.02.2017, 13:38)Gast schrieb:  
Ich meine, dass nur die Einwohner der Gemeinde zu einem Ehrenamt berufen werden können, vgl. § 28 GO NRW.
Bei Dir müsste das dann also Dienstzeit nach TVöD sein, einschl. Zuschläge, z.B. Sonntagszuschlag.

Wenn Du bereits in Deinem Wohnort Wahlhelfer bist (ggfs. auch nach freiwilliger Meldung), solltest Du das Deinem Arbeitgeber mitteilen, da gibt es meines Wissens keinen Vorrang. Etwas anderes ist es, wenn Dein Arbeitgeber Dich zu einem "Arbeitseinsatz" nach TVöD heranzieht, das dürfte dem Ehrenamt in Deinem Wohnort vorgehen.

Andere Kommunen sind geschickter darin, freiwillige ehrenamtliche Wahlhelfer aus der Bürgerschaft (!) zu finden und verzichten weitestgehend auf die Verpflichtung der städtischen Mitarbeiter, z.B. die Stadt Duisburg:

https://www.kommunalforum.de/Thread-Wahl...itarbeiter

Ich meine auch vieles, doch ich kann nicht alles wissen. Ich würde einmal im Wahlamt nachfragen. Es gibt sicherlich ein Wahlgesetz. Es muss nicht alles in der Gemeindeordnung stehen.
Ich gehe einmal davon aus, dass Du als Wahlhelfer verpflichtet werden kannst, es sei denn, Du hast einen triftigen Grund für eine Verhinderung. 
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#4

Stimmt nicht, auch Mitarbeiter können einberufen werden. Als Absagegrund gelten bei uns nur gebuchte Urlaube oder wenn man bereits am Wohnort eingesetzt wird.
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#5

Viele Vermutungen... Wir brauchen den Paragraphen im Wahlgesetz oder in der Wahlordnung NRW, woraus sich die Verpflichtung ergibt! Ansonsten gilt der genannte Paragraph der Gemeindeordnung. Also ich habe nichts entsprechendes gefunden.
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#6

Der einschlägige Kommentar von Frank Bätge führt zu § 2 KWahlG NRW aus, dass Mitarbeiter, die nicht in der Gemeinde wahlberechtigt sind, auch nicht nach § 28 Abs. 1 GO (NRW) als Einwohner zur Wahlhelfertätigkeit herangezogen werden könnten. Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin könne aber eine dienstrechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Aufgabe aussprechen.
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#7

Danke - also kein Ehrenamt, sondern Arbeits-/Dienstzeit. Und die ist teuer.

Für Schulungen von Bürgern gibt es jetzt auch schöne Internet-Angebote, schau z.B. mal www.wahlhelfer-bonn.de.
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#8

Ein weiterer Grund, nicht in der Gemeinde / Stadt zu wohnen, in der man arbeitet :-)
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#9

(27.02.2017, 13:57)Gast schrieb:  Ein weiterer Grund, nicht in der Gemeinde / Stadt zu wohnen, in der man arbeitet :-)

Weil? Ich wohne in Gemeinde A, arbeite für Kommune B, beide können mich als Wahlhelfer rekrutieren.
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#10

(27.02.2017, 14:46)Gast schrieb:  
(27.02.2017, 13:57)Gast schrieb:  Ein weiterer Grund, nicht in der Gemeinde / Stadt zu wohnen, in der man arbeitet :-)

Weil? Ich wohne in Gemeinde A, arbeite für Kommune B, beide können mich als Wahlhelfer rekrutieren.

In der Gemeinde A als Ehrenamtlicher. In der Kommune B im Rahmen Deines Arbeits-/ oder Dienstverhältnisses.

Nichts gegen gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten, aber manche Kommunen nutzen das aus. Siehe das Beispiel in der Ausgangsfrage.
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#11

Ach so, aber ich hab bei beiden den gleichen Zeitaufwand und in beiden Fällen dankt mir niemand Big Grin Also ist es egal wer mich einberuft, ist immer nervig
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#12

Guten Tag,
vielen Dank an alle für die Antworten.
Ich werde bei meinem "Kollegen" mal nachfragen. Es geht mir nicht darum, mich vor der Aufgabe zu drücken, sondern ich möchte lediglich wissen, ob ich z.B. die Fahrtkosten erstattet bekomme. Denn trotz dieser gering lächerlichen Aufwandsentschädigung, muss ich trotzdem noch draufzahlen und das sehe ich halt nicht ein. Zusätzlich will ich auch einfach wissen, was mein "Recht" ist.
Viele Grüße
Alicce
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