Wöchentliche Arbeitszeit Teilzeitkräfte
#1

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für die Beschäftigten im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich; im Tarifgebiet Ost durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich,
Ab dem 1. Januar 2022 wurde diese Regelung auf durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich und ab dem 1. Januar 2023 auf durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich geändert.

Was ist mit den Teilzeitkräften die z.B. wie ich 36,00 als wöchentliche Arbeitszeit in der Verwaltung arbeiten? Mit der ersten Anpassung zur Arbeitszeitenänderung auf 39,5 h wöchentlich gab es dazu einen finanziellen Ausgleich. Gibt es jetzt aktuell dazu auch eine Regelung, wenn ja, wo steht diese? Besten Dank im voraus. 
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#2

Kommt darauf an was vertragliche vereinbart ist. Wenn 36h/ Woche vereinbart sind hat sich das Gehalt erhöht. Wenn 90% einer Vollzeitkraft vereinbart sind hat sich die Arbeitszeit verringert.
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#3

(23.01.2023, 16:18)Vielen lieben Dank. Das habe ich mir fast gedacht. Ich habe eine 36h Woche. Gibt es dazu irgendwo eine rechtliche Grundlage? schrieb:  Kommt darauf an was vertragliche vereinbart ist. Wenn 36h/ Woche vereinbart sind hat sich das Gehalt erhöht. Wenn 90% einer Vollzeitkraft vereinbart sind hat sich die Arbeitszeit verringert.
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#4

Die rechtliche Grundlage ist der Arbeitsvertrag, verbunden mit dem Tarifvertrag und das BGB. Wenn 36h vereinbart sind, sind 36h vereinbart. Daran ändert die Arbeitszeit im Tarifvertrag nichts.
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