28.02.2023, 16:46
Lt. §12 des Personalbestimmungsgesetzes von S-H sind alle Wahlberechtigten wählbar, die
1. seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich ihrer obersten Dienstbehörde angehören und
2. seit einem Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
Muss das 1 Jahr Beschäftigungszeit in Summe erreicht werden ?
Sagen wir mal Herr X fängt im ÖD an, arbeitet dort 10 Monate, wechselt den Arbeitgeber in die Privatwirtschaft und kommt 3 Monate später wieder in den ÖD zurück und arbeitet dort wieder 6 Monate und möchte sich dann für die Personalratswahl aufstellen lassen. Wäre das möglich ?
1. seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich ihrer obersten Dienstbehörde angehören und
2. seit einem Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
Muss das 1 Jahr Beschäftigungszeit in Summe erreicht werden ?
Sagen wir mal Herr X fängt im ÖD an, arbeitet dort 10 Monate, wechselt den Arbeitgeber in die Privatwirtschaft und kommt 3 Monate später wieder in den ÖD zurück und arbeitet dort wieder 6 Monate und möchte sich dann für die Personalratswahl aufstellen lassen. Wäre das möglich ?