Vorzimmer Bürgermeister (Sekretärin)
#1

In welche EG ist denn eine Sekretärin des Bürgermeisters einzugruppieren? In der Übersicht erscheint die Stelle bei 6, 7 und 8, aber wie wird da nun unterschieden?
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#2

Unterschieden wird nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß § 12 TVöD VKA und der daraus folgenden Eingruppierung nach der Entgeltordnung. Also je nach den dort genannten Anforderungen an die auszuübende Tätigkeit. Immer unterstellt dieser Tarifvertrag kommt überhaupt zur Anwendung.
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#3

Tariflich wohl E6, ggf. auch nur E5. Alles höhere basiert auf zusätzlichen Aufgaben oder bewusst zu hoher "Eingruppierung" weil es der Bürgermeister so wollte.
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#4

Reine klassische Sekretariatstätigkeit wie bei uns (Telefonate entgegennehmen, Termine vereinbaren, Grußkarten schreiben, Geschenke verpacken, Blumensträuße bestellen, Besprechungsräume richten, Kaffee kochen etc.) ergibt nur EG 5. Wenn noch eigenständige Aufgaben (ggf. Sachbearbeitertätigkeiten) hinzukommen, hängt die Eingruppierung wie immer von Art und Umfang der Tätigkeiten ab.
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