Hallo, wenn ich eine vorzeitige Rente mit 63 (mit Abschlag) beantrage, gilt dann mein unbefristeter Vertrag weiter oder endet das Arbeitsverhältnis automatisch nach § 33 Abs. 4 TV-L? So wie ich es sehe, gilt diese Vorschrift nur für den Fall einer Erwerbsminderung.
Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt nur beim Bezug einer Altersgrenze wegen Erreichen der Regelaltersgrenze. Soll das Arbeitsverhältnis bei der vorzeitigen Rente beendet werden, so bedarf es einer Kündiigung oder eines Auflösungsvertrages. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Der Arbeitgeber ist aber über den Rentenbezug zu informieren.