Voraussetzungen für prüfungsfreien Aufstieg
#1

Hallo,
ich habe eine Frage zum prüfungsfreien Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst. Welche Voraussetzungen sind dafür in Ba-Wü notwendig? Ich habe lediglich Infos aus anderen Bundesländern gefunden.
Viele Grüße
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#2

Woher hast Du die Info, dass es zwischen dem mittleren und gehobenen Dienst einen prüfungsfreien Aufstieg geben soll ?

Gruß
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#3

Moin,

in Niedersachsen gibt es den sogenannten Praxis- oder Verwendungsaufstieg. In den Voraussetzungen ist dieser allerdings sehr eng, man kann nur in einem bestimmten Bereich eingesetzt werden und mit A 11 ist Schluss. Es muss zudem von den Gremien ein dienstliches Interesse bestehen (was in den Verwaltungslaufbahnen nur sehr schwer herzustellen ist). Wir wollen diesen aktuell für eine Berufsgruppe durchführen, für die kein Aufstiegslehrgang zu Stande gekommen ist. Das Verfahren dauert länger als der Aufstiegslehrgang und hat Hindernisse, aber das ist die Lage in Niedersachsen...

Grüße
1887
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#4

(22.08.2012, 14:15)Merger schrieb:  Woher hast Du die Info, dass es zwischen dem mittleren und gehobenen Dienst einen prüfungsfreien Aufstieg geben soll ?

Gruß

Den gibt es, da mit 40 Jahren die Prüfungspflicht entfällt (Anlage 6 zum BAT).

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#5

Hallo Katharina,

danke für die Info - war mir entfallen.

Werde mir dann wohl doch mal wieder neue Unterlagen BAT / TVÖD zulegen müssen.
Ich habe den Hinweis in Anlage 3 zum BAT gefunden.
Ist wohl dann veraltet.

Gruß Merger

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#6

Moin,

ich gehe allerdings davon aus, dass hier die Beamtenlaufbahn gemeint ist, ein spezielles Tarifrecht für Baden-Württemberg gibt es im TVöD/BAT nicht!

Grüße
1887
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