Voraussetzung für persönliche Zulage erfüllt?
#1

Hallo zusammen,

ich arbeite als Quereinsteiger in einer öffentlichen Verwaltung in Teilzeit, Entgeltgruppe 9a.

Seit Oktober wurden mir zusätzlich Teile der Aufgaben eines ausgeschiedenen Vollzeit-Mitarbeiters (Entgeltgruppe 11) übertragen. Die Aufgaben sind einem anderen Fachbereich zuzuordnen und teilweise so umfangreich, dass ich eigentlich deutlich mehr Wochenstunden bräuchte.

Bis dato ist die Stelle vakant, aufgrund der aktuellen Bewerberlage ist auch nicht von einer schnellen Wiederbesetzung auszugehen.

Steht mir unter diesen Voraussetzungen eine persönliche Zulage und ggf. auch eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit zu? Wenn ja, muss dies mein Vorgesetzter "beauftragen"?

Vielen Dank.
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#2

Welcher Tarifvertrag?

Im TVöD hast Du gemäß §14 einen Anspruch auf Zulage für die vorübergehende Wahrnehmung einer höherwertigen Tätigkeit: https://www.kommunalforum.de/tvoed_hoehe...igkeit.php

Und na klar, niemand kann von Dir erwarten, als Teilzeit-Kraft dauerhaft eine Vollzeit-Stelle nebenbei wahrzunehmen. Ich würde mit meinem Vorgesetzten sprechen, wie die Planungen sind.

Zu Mehrarbeit bist Du nur eingeschränkt (Arbeitsvertrag bzw. Zustimmung) verpflichtet, siehe § 6 Absatz 5 TVöD:
https://www.kommunalforum.de/tvoed_regel...tszeit.php
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#3

TVöD VKA

Greift §14 auch dann, wenn die höherwertigen Aufgaben nicht 100% meiner Arbeit ausmachen? 

Danke!
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#4

Es ist die derzeitig wahrzunehmende Tätigkeit zu bewerten. Aus dem Sachverhalt ist unklar, welche Entgeltgruppe realistisch ist. Daneben wäre noch wichtig ob für die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift.
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#5

Ja, denn in § 14 TVöD steht nur als Voraussetzung, dass Dir die anderen, höherwertigen Tätigkeiten vorübergehend übertragen wurden.

Es ist doch klar, dass Du Deine bisherigen Tätigkeiten weiter erledigen musst und dabei auch gewisse Mehrarbeit und auch Rückstände auflaufen können.

Die Übertragung kann übrigens auch konkludent erfolgen.

Wenn Dir die Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden, kannst Du anstelle der Vertreterzulage eine Höhergruppierung geltend machen.
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#6

PS: Je nachdem, wie lange die Vertretung dauern soll, würde ich darauf hinweisen, dass sich auf Deiner ursprünglichen Stelle Rückstände ergeben werden.

Oder anregen, dass jemand Deine Aufgaben (vertretungsweise) übernimmt.
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#7

Danke für den Tipp!
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